Benutzungsordnung und Verpflichtungen

Benutzungsordnung und Verpflichtungen
  1. Zielsetzung und Bestände

    Das Archiv des Instituts für Geschichte und Theorie der Architektur (gta) ist eine öffentliche Forschungseinrichtung an der ETH Zürich. Die Zugänglichkeit der Bestände ist vom Stand der Bearbeitung und Erforschung sowie von deren Erhaltungszustand abhängig. Einschränkungen gelten für Archivalien, die Sperrfristen unterliegen oder Teil von Forschungs- und Ausstellungsprojekten sind.

  2. Gebühren

    Die Benutzung des Archivs ist kostenlos. Bei aufwendigen Recherchen und Führungen kann der Arbeitsaufwand der ArchivmitarbeiterInnen verrechnet werden (CHF 100.– pro Stunde). Zu Gebühren für Bildbestellungen und Leihgaben beachten Sie bitte die entsprechenden Dokumente auf unserer Website.

  3. Archivbenutzung

    Das gta Archiv steht Benutzenden nach Voranmeldung von Dienstag bis Donnerstag offen. Für Benutzungsanfragen und Terminvereinbarungen bitten wir um eine kurze Schilderung Ihres Forschungsvorhabens anhand des Benutzungsformular. Am besten informieren Sie sich vorgängig über unsere Bestände auf der Website. Die Archivleitung kann Besuchsanfragen ablehnen. In den Monaten Januar und August ist das Archiv wegen Inventur geschlossen.

  4. Modalitäten
    • Die Archivalien dürfen nur in den Archivräumen eingesehen werden.
    • Die Archivalien sind sorgfältig und nur mit sauberen Händen zu konsultieren.
    • Für die Sichtung von Fotografien bitten wir Sie, Handschuhe zu benutzen.
    • Während der Benutzung von Dokumenten ist nur der Gebrauch von Bleistift erlaubt.
    • Essen und Trinken ist in den Räumen des Archivs nicht gestattet.
    • Die Dokumente dürfen für eigene Forschungszwecke fotografiert werden. Diese Bilder dürfen weder publiziert noch an Dritte weitergegeben werden.
  5. Verpflichtungen
    • Hiermit verpflichten sich die Benutzende, Urheber- und Eigentumsrechte sowie Persönlichkeits- und Datenschutz zu beachten. Sie sind für den Gebrauch der gewonnenen Informationen und für sich daraus ergebende Folgen (z. B. Rechtsansprüche Dritter persönlich voll verantwortlich. Auswertung und Veröffentlichung der gewonnenen Informationen bedürfen meist ausdrücklicher Ermächtigung von Seiten rechtlich Betroffener. Insbesondere sichern die Benutzende zu, die abgegebenen Kopien oder elektronisch hergestellten Kopien urheberrechtlich geschützter Werke ausschliesslich für den gesetzlich erlaubten Eigengebrauch zu verwenden, sofern nicht die Einwilligung des Inhabers des Urheberrechts in andere Nutzungen vorliegt. Benutzende, die geschützte Werke oder Informationen unerlaubt verwenden, sind dem Archiv zum Ersatz eines allfälligen, dadurch begründeten Schadens verpflichtet. Soweit das Archiv selbst über die nötigen Rechte verfügt, erteilt es gegen Zahlung der dafür vorgesehenen Gebühr die Einwilligung zur Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder anderweitiger Publikation, beschränkt auf den angegebenen Zweck, nicht-exklusiv und ohne Gewähr hinsichtlich allfälliger Rechte Dritter. Selbstständige Publikationen jeder Form, die vollständig oder überwiegend aus Dokumenten des Archivs bestehen, bedürfen in jedem Fall einer gesonderten Vereinbarung.
    • Bei Zitaten ist nicht nur das Dokument, sondern auch seine Bestandszugehörigkeit und, sofern möglich, seine Signatur zu vermerken: gta Archiv / ETH Zürich, Bestands- oder Nachlassbezeichnung, Signatur.
    • Von Veröffentlichungen, die Unterlagen des gta Archivs der ETH Zürich betreffen, erwarten wir die Überlassung eines Belegexemplars.

Zürich, im März 2025

Gebühren und Preise
  1. Recherche 
    Die Benutzung des Archivs ist kostenlos. Bei aufwendigen Recherchen kann der Arbeitsaufwand der Archivmitarbeitenden mit CHF 100.– pro Stunde verrechnet werden.
  2. Reproduktionen
    1. Digitale Druckvorlagen 
      Das gta Archiv lässt auf Anfrage professionell gescannte Bildvorlagen anfertigen. Die Dateien verfügen standardgemäss über eine Auflösung von mindestens 350 dpi auf DIN A3 sowie einen Farbkeil mit Massstab und werden ausschliesslich als JPG-Format ausgeliefert. Die Nutzung für wissenschaftliche Publikationen und nichtkommerzielle Verwendungen wird mit einem Standardpreis verrechnet. Zwingend ist eine vorherige Anfrage, ein korrekte Quellenvermerk (gta Archiv / ETH Zürich, Bestands- oder Nachlassbezeichnung, Signatur) sowie die umgehende Zusendung eines kostenlosen Belegexemplars nach Erscheinen der Publikation oder Fertigstellung der Forschungsarbeit. Wichtig: Diese Reproduktionen werden ausdrücklich nur für die Benutzenden persönlich und für den angegebenen Zweck ausgehändigt. Jede weitere Verwendung muss gesondert verrechnet werden.
    2. Kosten

      Standardscan für ExterneCHF 35.–
      1 Standardscan für ETH-Mitarbeitende und ETH-StudierendeCHF 28.–
      1 Standardscan für kommerzielle ZweckeCHF 300.–

      Ermässigungen werden nach Absprache gewährt für: 

      • gta-Forschungsprojekte und -Publikationen
      • die Digitalisierung integraler Bestände und Konvolute
      • bereits vorhandene Scans für ETH-Lehre, Studentenarbeiten und Vorträge (CHF 10.– pro Scan)

      Mehrkosten können entstehen bei Abweichungen vom Standardscan, problematischen Vorlagen und Eilaufträgen.

  3. Bearbeitungsgebühren Zuzüglich zum Preis der Reproduktionen wird eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. ETH-Studierende und ETH-Mitarbeitende bezahlen keine Bearbeitungsgebühren. 

    AuftragswertBearbeitungsgebühr
    bis CHF 35.–CHF 15.–
    bis CHF 70.–CHF 20.–
    bis CHF 100.–CHF 30.–
    bis CHF 200.–CHF 40.–
    bis CHF 500.–CHF 60.–
    bis CHF 1000.–CHF 120.–
    bis CHF 2000.–CHF 180.–
    ab CHF 2000.–CHF 240.–
  4. Rechnungsstellung Bei nachträglichen Änderungen der Rechnungsdaten werden Storno- und Bearbeitungsgebühren erhoben.
  5. Urheberrecht (Copyright) Das gta Archiv verfügt über die Nutzungsrechte der Sammlungsdokumente. Allfällige Urheberrechte Dritter (insbesondere bei Fotografien) müssen von den Benutzenden zusätzlich geprüft werden und liegen in ihrer Verantwortung.

Zürich, im März 2025

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